Der Digitale Produktpass dokumentiert in einer leicht verständlichen, leicht administrierbaren Form, dass die Rechtskonformität vorhanden ist, begründet diese aber nicht.
Wer keinen gültigen DPP veröffentlicht, darf das Produkt nicht verkaufen.
Ein gültiger DPP beweist die Rechtskonformität und stellt die Umweltleistung eines Produktes dar.
Damit ein digitaler Produktpass veröffentlicht werden kann, muss die Konformität mit der europäischen Umweltgesetzgebung erreicht und nachgewiesen werden. Das geschieht, indem der Hersteller ein Produkt designt, das ESPR-konform ist, er das Produkt, seine Wartung und Reparatur sowie die Möglichkeiten zur Wiederverwendung und kreislauffähigen Wiederverwertung dokumentiert sowie Zertifizierungen der Nachhaltigkeitskriterien durchführt.
Verstöße (z.B. Produktkonformität wird nicht erfüllt) führen zum Entfall der Konformitätsvermutung. In diesem Fall stellt die Marktüberwachungsbehörde eine Frist zur Behebung der Mängel. Kann dies nicht umgesetzt werden, erklärt die Marktüberwachung den DPP für ungültig, womit das Produkt nicht mehr verkauft werden kann und gegebenenfalls europaweit zurück gerufen werden muss.