Die Ökodesign-Verordnung EU 2024/1781 trat Mitte Juli 2024 in Kraft und ist der Eckpfeiler für ökologisch nachhaltigere und kreislauforientierte Produkte. Sie ersetzt somit die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, erweitert ihren Anwendungsbereich und regelt künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass zukünftig nur noch langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte auf dem Binnenmarkt gehandelt werden. Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel, lebende Pflanzen/Tiere/Mikroorganismen, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs, Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen, sowie bestimmte Fahrzeuge.
Es werden 16 Ökodesignanforderungen eingeführt: