Schutzziele

Umweltschutz und Kreislaufwirtschaft

Die Ökodesign-Verordnung EU 2024/1781 trat Mitte Juli 2024 in Kraft und ist der Eckpfeiler für ökologisch nachhaltigere und kreislauforientierte Produkte.

Sie ersetzt somit die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG, erweitert ihren Anwendungsbereich und regelt künftig nahezu alle physischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die Ökodesign-Verordnung soll sicherstellen, dass zukünftig nur noch langlebige, reparierbare und energieeffiziente Produkte auf dem Binnenmarkt gehandelt werden.

Ausgenommen sind Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel, Tierarzneimittel, lebende Pflanzen/Tiere/Mikroorganismen, Erzeugnisse menschlichen Ursprungs, Erzeugnisse von Pflanzen und Tieren, die unmittelbar mit ihrer künftigen Reproduktion zusammenhängen, sowie bestimmte Fahrzeuge.

Es werden 16 Ökodesignanforderungen eingeführt:

  • Recycle Anteil
  • Wasser (Nutzung & Effizienz)
  • Ressourcen (Nutzung & Effizienz)
  • Nachrüstbarkeit
  • Recyclingfähigkeit
  • Voraussichtliche Abfallmenge
  • Umweltauswirkungen
  • Energie (Verbrauch & Effizienz)
  • Wiederverwendbarkeit
  • Zuverlässigkeit
  • Mögliche Materialverwertung
  • Besorgniserregende Stoffe
  • Funktionsbeständigkeit
  • Reparierbarkeit
  • Wartung & Instandsetzung
  • Mögliche Wiederaufarbeitung

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