Die Kreislaufwirtschaft orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:
refuse - rethink - reduce - reuse - repair - refurbish - remanufacture - repurpose - recycle - recover
Der DPP stellt Informationen zu all diesen Prozessschritten zur Verfügung.
Jede*r Konsument*in soll den DPP durch einen niedrigschwelligen Zugang zu den Informationen verwenden können. Unabhängig vom Bildungsstand soll der/die Konsument*in einschätzen können, ob das Produkt aus umwelttechnischen Gesichtspunkten infrage kommt oder nicht. Das ist eines der Schutzziele.
Beispiel:
Eine Konsumentin geht in einen Drogeriemarkt und möchte eine Babyflasche kaufen. Es stehen drei Flaschen zur Auswahl: Die erste ist aus Glas (7,99€), die zweite (1,99€) und die dritte (0,99€) sind aus Plastik. Die Konsumentin möchte nicht, dass ihr Kind mit Giftstoffen belastet wird. Sie nimmt also ihr Handy, scannt den QR-Code und ruft die DPPs der drei Flaschen auf. Bei jener um 0,99€ erscheint gar kein DPP – diese darf eigentlich gar nicht verkauft werden. Die Konsumentin erhält Informationen über die Sicherheits- und Umweltleistung der Produkte und kann dadurch eine informierte Kaufentscheidung treffen. - Vollkommene Transparenz über die Legalität eines Produktes
Irgendwann geht der Silikonstöpsel der Babyflasche kaputt. Die Konsumentin scannt den QR-Code und stellt fest, dass der Stöpsel austauschbar ist. Sie gibt den Suchbegriff in die Suchleiste eines Onlineshops ein und es erscheinen drei mögliche Ersatzstöpsel. Auch hier kann die Konsumentin über die Webseite des Onlineshops auf den DPP der jeweiligen Ersatzteile zugreifen und dadurch wiederum eine informierte Kaufentscheidung treffen. Anstatt das gesamte Produkt wegzuwerfen gibt der DPP Informationen darüber, wie es repariert werden kann und informiert über die Sicherheits- und Umweltleistung des Ersatzteils.
Wird die Babyflasche irgendwann nicht mehr gebraucht, kann der/die Konsument*in den QR-Code scannen und bekommt z.B. die Information, dass es eine Rückgabestation für die Flasche gibt, die die einzelnen Teile recycelt und daraus andere Produkte herstellt.
Anhand des Smartphones wir das Beispiel noch deutlicher:
Ein Konsument kauft ein Handy, das wiederaufbereitet (refurbished) wurde und bekommt einen Link zum DPP. Dieser DPP ist allerdings nicht jener des Originalprodukts, da eine neue Batterie eingebaut wurde. In diesem neuen DPP steht auch, wie das Produkt wiederaufbereitet wurde. - Auch bei wiederaufbereiteten Produkten erhält der/die Konsument*in die Informationen, aus denen abgeleitet werden kann, ob es eine sinnvolle Kaufentscheidung ist.
Der Servicepartner hat die alte ausgebaute Batterie übrig, scannt den QR-Code und erfährt, ob sie nochmal repariert werden kann oder ob sie recycelt werden muss.
Bei Stoffen/Produkten, die professionell entsorgt/recycelt werden müssen, haben nur autorisierte Recyclingpartner Zugriff auf die entsprechenden Informationen. - Es kann produktgruppenspezifisch festgelegt werden, wer auf welche Informationen zugreifen kann. - So haben z.B. konkurrierende Unternehmen (Urheberrechtsschutz) oder Privatpersonen auf bestimmte Informationen keinen Zugriff.
Der Händler darf den DPP zwar lesen, bekommt den DPP selbst aber nicht, denn er bleibt beim Hersteller. Es gibt zwei Zugangswege zum DPP: QR-Code und Link (Inhalt des QR-Codes als Datensatz). Online-Shops sind dazu verpflichtet, den Link auf ihre Webseite stellen und auf diese Weise den Konsument*innen den DPP zum jeweiligen Produkt zu Verfügung zu stellen.
Der Händler ist dazu verpflichtet zu prüfen, ob die Artikel des Herstellers über einen gültigen DPP verfügen, also zu prüfen, ob sie überhaupt verkauft werden dürfen.
Wird festgestellt, dass ein Produkt, das zwar einen DPP hat, aber trotzdem nicht mehr in Ordnung ist, aktuell verkauft wird, kann dies gemeldet werden. Dafür gibt es ein Meldesystem der Prüfbehörde (Marktüberwachung) in das eingegeben werden kann, welcher Konformitätsmangel vorliegen soll. Die Marktüberwachung prüft anschließend den Vorfall und der Händler erhält eine Benachrichtigung mit der Aufforderung, die Konformität der Produkte innerhalb einer bestimmten Frist nachzuweisen oder sie andernfalls aus dem Sortiment zu nehmen. Wird die Konformität nicht nachgewiesen, wird das Produkt in ganz Europa vom Markt genommen.
Ist der beanstandete Artikel Teil eines Produkts, so wird das Gesamtprodukt aufgrund des Mangels an der Komponente ungültig.
Möchte ein Hersteller für sein Produkt eine Komponente von einem Sublieferanten beziehen, kann er über den DPP prüfen, ob er diese Komponente überhaupt verwenden darf, welche Umwelteigenschaften sie hat, wie sie zu reparieren ist usw. So kann (1) die Verpackung, (2) die einzelnen Komponenten (3) das Endprodukt mit dem DPP geprüft werden
- Informierte Kaufentscheidung z.B. Die Glasflasche der Babyflasche: Im DPP der Glasflasche steht u.a. drinnen, woher der Sand für die Produktion des Glases herkommt.
- Lieferkettenverfolgung