Der Digitale Produktpass (DPP) stützt sich auf europäische Normen und rechtliche Vorgaben. Der DPP ist somit kein freiwilliges Instrument, sondern Teil der europäischen Gesetzgebung und wird schrittweise für verschiedene Produktgruppen eingeführt.
Der Green Deal bildet den politischen Rahmen der EU für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft. Nachhaltige Produkte sollen zum Standard werden und der Übergang zur Kreislaufwirtschaft soll beschleunigt werden. Er umfasst eine Reihe von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen, die die Maßnahmen der Klimapolitik konkretisieren und rechtsgültig machen. Übersicht siehe www.oekodesignforum.com
Die Ökodesign-Verordnung ist Teil des Green Deals und bildet die legislative Basis für den Digitalen Produktpass. Sie ist als Rahmenverordnung konzipiert, d.h. sie regelt allgemeine Vorgaben bzw. Produktanforderungen, die von der Europäischen Komission später (z.B. durch delegierte Rechtsakte, Leitlinien) für die einzelnen Produktgruppen spezifiziert werden.
Entsprechend Artikel 75 der neuen Bauproduktenverordnung ist der digitale Produktpass - konkret ab 2028 - auch im Bauwesen anzuwenden.
Sie sieht eine kombinierte „Leistungs- und Konformitätserklärung“ vor. Die CPR definiert 8 Merkmale (z.B. Brandschutz, Schallschutz, Hygiene,…), die Inhalte sind im Vergleich zum DPP ähnlich, aber nicht gleich. Es gibt harmonisierte Normen für verschiedene Produktgruppen (z.B. Fenster), die alle 8 Merkmale umfassen.
Die neue Bauproduktenverordnung verweist bezüglich der Einführung des digitalen Produktpasses auf die Ökodesignverordnung.
Der DPP definiert die umweltbezogenen Informationen des Produkts und geht in diesem Bereich weiter in die Tiefe