Der digitale Produktpass

Rechte und Normen

Der Digitale Produktpass (DPP) stützt sich auf europäische Normen und rechtliche Vorgaben. Der DPP ist somit kein freiwilliges Instrument, sondern Teil der europäischen Gesetzgebung und wird schrittweise für verschiedene Produktgruppen eingeführt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen erstrecken sich über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts:
  • Digitale Zugänglichkeit aller Informationen als strukturierte Daten
  • Vergleichbarkeit und „informierte Kaufentscheidung“
  • Nachweisführung „Dreck einen Preis geben“
  • Durchsetzung und Marktüberwachung

Rechtsgrundlagen

Internationaler Konsens

UN Sustainability Goals

2015 beschlossen die 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 17 global gültige Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs). Sie berücksichtigen die Dimensionen Wirtschaft, Soziales und Ökologie und verpflichteten die Mitgliedsstaaten, auf die Umsetzung bis zum Jahr 2030 hinzuarbeiten.
UN Sustainability Goals
Auf EU-Ebene

Der europäische „Green Deal“

Der Green Deal bildet den politischen Rahmen der EU für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft. Nachhaltige Produkte sollen zum Standard werden und der Übergang zur Kreislaufwirtschaft soll beschleunigt werden. Er umfasst eine Reihe von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen, die die Maßnahmen der Klimapolitik konkretisieren und rechtsgültig machen. Übersicht siehe www.oekodesignforum.com

Vom Green Deal abgeleitete Ziele:
  • Ressourcenschonung
  • Verringerte Abhängigkeit
  • Abfallvermeidung
  • Emissionsvermeidung
  • Klimaschutz
  • Kostensenkung
Der europäische „Green Deal“
Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

Circular Economy Action Plan (CEAP)

Der CEAP konkretisiert die Ziele des Green Deals. Er fordert langlebige, reparierbare und recyclingfähige Produkte und eine bessere Nachverfolgbarkeit von Produktinformationen. Der DPP ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung dieser Ziele.
Circular Economy Action Plan (CEAP)
Das zentrale Gesetz

Ökodesign Verordnung (ESPR)

Die Ökodesign-Verordnung ist Teil des Green Deals und bildet die legislative Basis für den Digitalen Produktpass. Sie ist als Rahmenverordnung konzipiert, d.h. sie regelt allgemeine Vorgaben bzw. Produktanforderungen, die von der Europäischen Komission später (z.B. durch delegierte Rechtsakte, Leitlinien) für die einzelnen Produktgruppen spezifiziert werden.

Operative Ziele der ESPR:
  • Umlenkung der Finanzströme zu nachhaltigen Investitionen
  • Nachhaltigkeitsberichterstattung für Großunternehmen
  • Refinanzierungsregeln
  • Nachhaltige (öffentliche) Beschaffung
Ökodesign Verordnung (ESPR)

Gebäude- energieeffizienzrichtlinie

Beinhaltet, dass man ab 2028 im Neubau > 1000m2 Nutzfläche sowie im Neubau bei umfassender Sanierung ab 2030 bestimmte Ziele einhalten und bestimmte Nachweise bringen muss. Diese Nachweisführung ist nur mit strukturierten Daten möglich. GWP-Nachweise erfordern EPD. Die Richtlinie definiert für Renovierungen einen Renovierungspass, der als Platzhalter für das europäische digitale Gebäudelogbuch fungiert.
Gebäude- energieeffizienzrichtlinie

Das europäische digitale Gebäudelogbuch

Das europäische digitale Gebäudelogbuch ist bereits seit 2019 beabsichtigt, wurde aber bis jetzt noch nicht umgesetzt. Laut Europäischer Komission soll jedes Gebäude ein digitales Gebäudelogbuch haben. Man kann es sich als eine Verknüpfung aus digitalem Gebäudemodell und Daten vorstellen. Voraussichtlich 2028.
Das europäische digitale Gebäudelogbuch
Für die einzelnen Produktgruppen

Deligierte Rechtsakte

Im Rahmen der Ökodesignverordnung werden spezifische Ökodesign-anforderungen für die verschiedenen Produktgruppen festgelegt. Dabei muss die europäische Komission Stakeholder, Expert*innen und die Öffentlichkeit stark einbinden.
Deligierte Rechtsakte
Relevant fürs Baugewerbe

Bauproduktenverordnung

Entsprechend Artikel 75 der neuen Bauproduktenverordnung ist der digitale Produktpass - konkret ab 2028 - auch im Bauwesen anzuwenden.

Sie sieht eine kombinierte „Leistungs- und Konformitätserklärung“ vor. Die CPR definiert 8 Merkmale (z.B. Brandschutz, Schallschutz, Hygiene,…), die Inhalte sind im Vergleich zum DPP ähnlich, aber nicht gleich. Es gibt harmonisierte Normen für verschiedene Produktgruppen (z.B. Fenster), die alle 8 Merkmale umfassen.

Die neue Bauproduktenverordnung verweist bezüglich der Einführung des digitalen Produktpasses auf die Ökodesignverordnung.

Der DPP definiert die umweltbezogenen Informationen des Produkts und geht in diesem Bereich weiter in die Tiefe

Bauproduktenverordnung
Technische Umsetzung

Acht Normen

Die technische Umsetzung des digitalen Produktpasses wird aufgrund eines Standardisierungsauftrages der Europäischen Komission mit insgesamt acht harmonisierten europäischen Normen der CEN/CENELEC JTC24 geregelt.
Technische Umsetzung

Acht Normen

Baumeister Otto Handle

Baumeister Otto Handle

Baumeister Otto Handle

Standardisiert und realisiert mit seinem Unternehmen inndata seit 25 Jahren gemeinsam mit den Branchenverbänden VBÖ, f.B.I. und ZIB den digitalen Datenaustausch in der Baustoffwirtschaft. Er ist für die Bundesinnung Baugewerbe in verschiedenen Normengremien aktiv und leitet seit April als Convenor die europäische Arbeitsgruppe JTC 24 WG 4 „Digital Product Passport - Interoperability“