Digital, transparent und nachhaltig

Der digitale Produktpass

Der digitale Produktpass (DPP) ist das zentrale digitale Instrument zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Produkten im Rahmen des europäischen Green Deal und dem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft (CEAP). Er schafft Transparenz und bildet die Grundlage für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.

Rechtlich basiert der Digitale Produktpass auf der Europäischen Bauprodukteverordnung (CPR) sowie der Ökodesignverordnung (ESPR).

Das System soll nach JTC24 offen, SME tauglich, anbieterunabhängig und „so einfach wie eine Website“ gestaltet sein. Der DPP ist auf Interoperabilität ausgelegt und stellt sicher, dass Informationen sowohl menschen- als auch maschinenlesbar vorliegen. Es handelt sich um dezentral bereitgestellte Datenträger, welche beginnend 2027 für beinahe alle Produktsektoren eingeführt werden. Der Zugriff auf den DPP erfolgt durch einen Unique Identifier (QR, Barcode,NFC,…)

Der Digitale Produktpass soll jederzeit dezentral, leicht erreichbar, dauerhaft, kostenfrei und barrierefrei sowie technologieneutral für jede Person, jede Software und Anwendung ohne rechtliche und technische Hindernisse zur Verfügung stehen.


Der Digitale Produktpass

Funktionen

Der digitale Produktpass ist also ein strukturierter Datensatz produkt- bzw. materialbezogener Daten und stellt unter anderem folgende Funktionen zur Verfügung:

Der digitale Produktpass 3

Der DPP umfasst öffentlich zugängliche Daten („public data“) und geschützte Daten, welche nur mit entsprechender Legitimation zugänglich sind und einer Authentifizierung vor dem Zugriff bedürfen.

Das DPP-System ist dezentral organisiert. Das bedeutet, dass jeder Anbieter von Produkten seine DPPs selbst und eigenverantwortlich bereitstellt. Es beruht auf offenen Standards wie https, REST-API, json und DNS.

Der Digitale Produktpass ist für zahlreiche Themenbereiche relevant, darunter Elektronik, Informations- und Kommunikationstechnik, Fahrzeuge und Batterien, Verpackungen, Plastik, Textilien, Bauwesen und Gebäude, Nahrungsmittel, Wasser und Nährstoffe.

Produkte deren Kreislauftauglichkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und der Recyclingfähigkeit ihrer Komponenten nicht mit einem digitalen Produktpass nachgewiesen werden, dürfen künftig in der europäischen Union nicht mehr verkauft oder verbaut werden.

Der Digitale Produktpass wird ab 2027 für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte in der Europäischen Union verkaufen, verpflichtend sein. Für Großbatterien (über 2kWh Speicherkapazität) gilt er ab 2027 und für die Bauindustrie ab 2028.


Zusammengefasst ist der digitale Produktpass also nach Definition des BMUV (2023):

Definition

„Der digitale Produktpass ist ein Datensatz, der die Komponenten, Materialien und chemischen Substanzen oder auch Informationen zu Reparierbarkeit, Ersatzteilen oder fachgerechter Entsorgung für ein Produkt zusammenfasst. Die Daten stammen aus allen Phasen des Produktlebenszyklus und können in all diesen Phasen für verschiedene Zwecke genutzt werden Design, Herstellung, Nutzung, Entsorgung).“
Definition
Der Digitale Produktpass

Ziele

Austausch
Austausch
wichtiger Produkt­bezogener Informationen
Förderung Kreislaufwirtschaft
Förderung Kreislaufwirtschaft
Durch Effizienzsteigerung, längere Lebensdauer und verbessertes Produktdesign
Neue zirkuläre Geschäftsmodelle
Neue zirkuläre Geschäftsmodelle
Durch besseren Datenzugang
Unterstützung für Verbaucher
Unterstützung für Verbaucher
Nachhaltige Entscheidungen zu treffen
Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Einhaltung rechtlicher Vorgaben
Kontrolle durch zuständige Behörden
Der Digitale Produktpass

Anwendung

Die Europäische Komission wird ein zentrales Register bereitstellen, in dem erfasst wird, ob ein Digitaler Produktpass existiert und gültig ist. Die Bereitstellung der Digitalen Produkpässe erfolgt dezentral im Verantwortungsbereich des "Economic Operator", der auch die Verantwortung für die Daten trägt.

Für den Fall, dass Hersteller oder Inverkehrbringer ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, sind zertifizierte „Back-Up DPP Service Provider“ vorgesehen, welche die Aufgaben des Digitalen Produktpasses in diesem Fall vollständig und dauerhaft übernehmen.

Der DPP ist keine rein europäische Bestrebung, er hat globale Auswirkungen. Denn auch Zulieferer von außerhalb der EU müssen alle nötigen Informationen für den DPP liefern. Alle in der EU verkauften Produkte müssen einen Produktpass nachweisen, auch wenn sie außerhalb der EU produziert werden.

Der Batteriepass aus der Batterieverordnung (voraussichtlich ab 2027 verpflichtend) wird der erste Anwendungsfall des DPP sein. Er kann als Proof-of-Concept betrachtet werden, an dem sich der DPP für weitere Produktgruppen orientieren wird.


Entwickelte Serverdienste

Komponenten freeDPP

  • Standardkonforme Indentifikationsschemas
  • Erstellung druckfähiger Data Carrier für Produkte mit Link zum DPP
  • Mapping vom ID-Scheme auf die API Methoden
  • API zur Bereitstellung maschinenlesbarer DPP Daten
  • Erweiterung der API für menschenlesbare Bereitstellung des DPP
  • Produktinformationsverwaltung autark als open Source sowie integriert mit jubacon PIM bzw. im Industriedatenpool
  • Benutzer- und Authetifizierungsmanagement
  • OAuth2 Anbindung bzw. sichere Authentifizierungssysteme
  • Dezentrales Repository

Keine Replikation nötig

DPP im BIM

  • Alle DPP Daten dauerhaft, kostenfrei, zuverlässig und maschinenlesbar zugänglich
  • Keine Interpretationsfehler durch allgemeingültige Festlegung der Bedeutung in beliebigen Sprachen
  • Entlastung des BIM Datenmodelles
  • Dauerhafte Nutzung des Modells „on premise“ und für jede Software möglich
  • BIM + DPP ermöglichen jede Anwendung

Digitaler Produktpass

Ihr nächster Schritt

Die Einführung des Digitalen Produktpasses wird noch einige Jahre dauern, doch die nötigen Veränderungen beginnen schon heute. Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf den DPP laut den EU-Anforderungen vor.

Das können Sie tun:
  • Produktdesign: Achten Sie auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Trennbarkeit sowie Wiederverwendbarkeit und -verwertbarkeit
  • Produktdokumentation: Bereitstellung von Wartungsinfos, Reparaturanleitungen, vollständiger Teileliste und Lieferkettendokumentation
  • Nachweisführung: Ressourcen für Datenaufbereitung, Bilanzierung (EPD, DoP[C]), Zertifizierungen und Fremdüberwachung einplanen
  • Zusammenarbeit und Normung: Unterstützung der Normung und Teilnahme an Branchendatenpools
Der Digitale Produktpass

Besonderheiten im ­Bauwesen

Bauprodukte werden oft über viele Jahrzehnte genutzt und verbrauchen meist große Mengen an Rohstoffen. Mithilfe des DPP können alle Beteiligten auf verlässliche und einheitliche Produktinformationen zurückgreifen. Entsprechend Artikel 75 der neuen Bauproduktenverordnung ist der digitale Produktpass - konkret ab 2028 - auch im Bauwesen anzuwenden.

Sie sieht eine kombinierte „Leistungs- und Konformitätserklärung“ vor. Die CPR definiert 8 Merkmale (z.B. Brandschutz, Schallschutz, Hygiene,…), die Inhalte sind im Vergleich zum DPP ähnlich, aber nicht gleich. Es gibt harmonisierte Normen für verschiedene Produktgruppen (z.B. Fenster), die alle 8 Merkmale umfassen.

Die neue Bauproduktenverordnung verweist bezüglich der Einführung des digitalen Produktpasses auf die Ökodesignverordnung.

Der DPP definiert die umweltbezogenen Informationen des Produkts und geht in diesem Bereich weiter in die Tiefe.