Der digitale Produktpass (DPP) ist das zentrale digitale Instrument zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Produkten im Rahmen des europäischen Green Deal und dem Aktionsplan für Kreislaufwirtschaft (CEAP). Er schafft Transparenz und bildet die Grundlage für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft.
Rechtlich basiert der Digitale Produktpass auf der Europäischen Bauprodukteverordnung (CPR) sowie der Ökodesignverordnung (ESPR).
Das System soll nach JTC24 offen, SME tauglich, anbieterunabhängig und „so einfach wie eine Website“ gestaltet sein. Der DPP ist auf Interoperabilität ausgelegt und stellt sicher, dass Informationen sowohl menschen- als auch maschinenlesbar vorliegen. Es handelt sich um dezentral bereitgestellte Datenträger, welche beginnend 2027 für beinahe alle Produktsektoren eingeführt werden. Der Zugriff auf den DPP erfolgt durch einen Unique Identifier (QR, Barcode,NFC,…) Der Digitale Produktpass soll jederzeit dezentral, leicht erreichbar, dauerhaft, kostenfrei und barrierefrei sowie technologieneutral für jede Person, jede Software und Anwendung ohne rechtliche und technische Hindernisse zur Verfügung stehen.
Produkte dürfen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn sie der Ökodesign-Verordnung entsprechen. Der Nachweis erfolgt mit dem Digitalen Produktpass. Wer also keinen DPP hat, verkauft sein Produkt nicht mehr. Punkt.
Der DPP ist technologie- und systemunabhängig sowie flexibel und sektorenübergreifend einsetzbar. Er kann mit jedem digitalen Endgerät genutzt werden und ist konsumententauglich gestaltet, um informierte Kaufentscheidungen durch leicht zugängliche Informationen zu ermöglichen.
Der DPP umfasst öffentlich zugängliche Daten („public data“) und geschützte Daten, welche nur mit entsprechender Legitimation zugänglich sind und einer Authentifizierung vor dem Zugriff bedürfen.
Das DPP-System ist dezentral organisiert. Das bedeutet, dass jeder Anbieter von Produkten seine DPPs selbst und eigenverantwortlich bereitstellt. Es beruht auf offenen Standards wie https, REST-API, json und DNS.
Der Digitale Produktpass ist für zahlreiche Themenbereiche relevant, darunter Elektronik, Informations- und Kommunikationstechnik, Fahrzeuge und Batterien, Verpackungen, Plastik, Textilien, Bauwesen und Gebäude, Nahrungsmittel, Wasser und Nährstoffe.
Produkte deren Kreislauftauglichkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendbarkeit und der Recyclingfähigkeit ihrer Komponenten nicht mit einem digitalen Produktpass nachgewiesen werden, dürfen künftig in der europäischen Union nicht mehr verkauft oder verbaut werden.
Der Digitale Produktpass wird ab 2027 für alle Wirtschaftsakteure, die Produkte in der Europäischen Union verkaufen, verpflichtend sein. Für Großbatterien (über 2kWh Speicherkapazität) gilt er ab 2027 und für die Bauindustrie ab 2028.
Die Europäische Komission wird ein zentrales Register bereitstellen, in dem erfasst wird, ob ein Digitaler Produktpass existiert und gültig ist. Die Bereitstellung der Digitalen Produkpässe erfolgt dezentral im Verantwortungsbereich des "Economic Operator", der auch die Verantwortung für die Daten trägt.
Für den Fall, dass Hersteller oder Inverkehrbringer ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, sind zertifizierte „Back-Up DPP Service Provider“ vorgesehen, welche die Aufgaben des Digitalen Produktpasses in diesem Fall vollständig und dauerhaft übernehmen.
Der DPP ist keine rein europäische Bestrebung, er hat globale Auswirkungen. Denn auch Zulieferer von außerhalb der EU müssen alle nötigen Informationen für den DPP liefern. Alle in der EU verkauften Produkte müssen einen Produktpass nachweisen, auch wenn sie außerhalb der EU produziert werden.
Der Batteriepass aus der Batterieverordnung (voraussichtlich ab 2027 verpflichtend) wird der erste Anwendungsfall des DPP sein. Er kann als Proof-of-Concept betrachtet werden, an dem sich der DPP für weitere Produktgruppen orientieren wird.
Bauprodukte werden oft über viele Jahrzehnte genutzt und verbrauchen meist große Mengen an Rohstoffen. Mithilfe des DPP können alle Beteiligten auf verlässliche und einheitliche Produktinformationen zurückgreifen. Entsprechend Artikel 75 der neuen Bauproduktenverordnung ist der digitale Produktpass - konkret ab 2028 - auch im Bauwesen anzuwenden.
Sie sieht eine kombinierte „Leistungs- und Konformitätserklärung“ vor. Die CPR definiert 8 Merkmale (z.B. Brandschutz, Schallschutz, Hygiene,…), die Inhalte sind im Vergleich zum DPP ähnlich, aber nicht gleich. Es gibt harmonisierte Normen für verschiedene Produktgruppen (z.B. Fenster), die alle 8 Merkmale umfassen.
Die neue Bauproduktenverordnung verweist bezüglich der Einführung des digitalen Produktpasses auf die Ökodesignverordnung.
Der DPP definiert die umweltbezogenen Informationen des Produkts und geht in diesem Bereich weiter in die Tiefe.